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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und roadhouse sarl.


1. Anmeldung des Reisevertrages.
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich, mündlich oder fernmündlich möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.

2. Bezahlung.
2.1. Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte 15% des Reisepreises, mindestens 200, höchstens 500 Euro an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Ihre Restzahlung leisten Sie bitte spätestens 28 Tage vor Reisebeginn. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2.2. Für einige Leistungen wie Flug- oder Hotelreservierung und Autoverleih treten wir als Vermittlungsagent auf. Falls die Partnerunternehmen andere Anzahlungssätze haben gelten diese.

3. Leistungen.
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung laut Bestätigung für die gebuchte Reise. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Madagaskar ist ein Land der sogenannten dritten Welt und der Tourismus ist noch nicht voll entwickelt. Sie sollten jederzeit auf Änderungen des Reiseverlaufs oder der Hotels vorbereitet sein. Der Standard von Straßen und Unterkünften ist nicht der gleiche wie in Europa. Ein hohes Maß von Flexibilität Ihrerseits trägt zum Erfolg Ihrer Reise bei.

4. Leistungs- und Preisänderungen.
4.1. Bei einer änderung der festgelegten Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, durch einen Leistungsträger, ist eine Anpassung des Reisepreises jederzeit möglich. Erhöht sich der Reisepreis später als drei Wochen vor Reisebeginn, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen.
4.2. Abweichungen und änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur dann gestattet, soweit änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5. Rücktritt durch den Reisenden und Ersatzperson.
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Für Annullierungen bis 61 Tage vor Reisebeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 15% des Reisepreises pro Person. Für Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten folgende Stornosätze: 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn 45% des Reisepreises, 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn 65% und 14 bis ein Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn beträgt die Stornogebühr 90% des Reisepreises.
5.2. Für einige Leistungen wie Flug- oder Hotelreservierung und Autoverleih treten wir als Vermittlungsagent auf. Falls die Partnerunternehmen andere Stornogebühren haben gelten diese.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reisteilnehmer durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen. Voraussetzung für die Umbuchung ist das Vorhandensein von Flugvakanzen, da die Reisen in der Regel mit Linienflügen durchgeführt werden. Wenn eine Umbuchung auf eine Dritte Person möglich ist, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Reisepreises erhoben. Unter Umständen entstehen weitere Kosten durch Leistungsträger.

6. Rücktritt durch roadhouse sarl. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Sofern Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten den Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

7. Versicherungen.
Wir empfehlen allen Reisenden bei Abschluss des Reisevertrages eine Versicherung abzuschließen, die mindestens eine Stornierung der Reise und den Krankheitsfall während der Reise (mit Rückführung, Kosten für Medikamente, Behandlung etc.) einschließt.

8. Gesundheitsrisiken.
Die meisten Touren von roadhouse sarl enthalten Elemente die eine gewisse körperliche Fitness voraussetzten. Teils sind diese Aktivitäten optional. Mit der Unterzeichnung des Reisevertrags befreien Sie roadhouse sarl von allen Ansprüchen aus Verletzungen oder Schäden die aufgrund einer Aktivität entstehen. Es liegt in der eigenen Verantwortung jedes Reisenden sich über notwendige Impfungen oder andere medizinische Schutzmassnahmen zu informieren.

9. Höhere Gewalt.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien kündigen.

10. Haftung von roadhouse sarl.
10.1. Roadhouse sarl haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger, c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- und anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von uns abgegebenen werden oder ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung, entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
10.2. Die Flüge werden mit Linienfluggesellschaften durchgeführt. Dafür erhält der Reisende einen entsprechenden Beförderungsausweis. Gegenüber den Fluggesellschaften tritt roadhouse sarl als Buchungsagent auf. Das gleiche gilt sinngemäß für Hotelreservierungen und Autoverleih. Die Haftung liegt bei dem die Leistung erbringenden Unternehmen.

11. Schadenersatz.
Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den roadhouse sarl nicht zu vertreten hat.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Datenschutz.
Alle personenbezogenen Daten, die Sie zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellen, werden gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung.
Es ist Ihre Obliegenheit, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie vor der Kündigung des Reisevertrages eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist, oder verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. Roadhouse sarl weist auf mögliche Hemmungstatbestände hin.

15. Gerichtsstand.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, ist der Sitz von roadhouse sarl.

16. Produktname.
Die Reisen werden unter dem Produktnamen madagascar roadhouse voyages durchgeführt.

17. Veranstalter.
roadhouse sarl, Reiseveranstalter und Reisebüro, S 19° 51.108’ E047° 01. 783’, Lot 1118–J–36 Mahazoarivo Avaratra, Postfach 313, 110 Antsirabe, Madagascar, Fon + 261 (0)20 44 96271, Fax + 261 (0)20 44 49226, Mail roadhouse@roadhouse-voyages.com Internet http://www.roadhouse-voyages.com RCS Antsirabe 438/2003B39, Numéro statistique 12 1998 0 0089, NIF 4863655, Licenses A und B, entreprise de voyages et d’animations touristiques denommée ROADHOUSE Sarl, Billeterie et tour opérateur par arrêté N° 011/MINTOUR/SG/DG/DADI du 17 mars 1999, Autorisation 035/MINTOUR/SG/DADI du 15 décembre 1999, Geschäftsführer: Jeanne Raozinirina, Klaus Sperling



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